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Quittungen & Rechnungen – Wo liegt der Unterschied?

Eine Quittung und eine Rechnung sind nicht das gleiche, auch wenn die Unterschiede im alltäglichen Sprachgebrauch nicht immer ganz klar sind. Während eine Quittung eine Empfangsbestätigung für eine Leistung oder Ware darstellt, stellt die Rechnung eine Forderung an einen Schuldner dar. Da es sich bei beiden um Belege handelt, möchten wir zum besseren Verständnis die Belegarten erklären und auf die Unterschiede eingehen.

Die Merkmale einer Quittung

Quittung
Klassischer Quittungsblock

Eine Quittung bestätigt den Erhalt einer Ware oder erbrachte Leistung und dient als Beweis dafür, dass eine Ware erhalten oder eine Leistung erbracht wurde. Auf der Quittung müssen dabei deutlich weniger Angaben als auf der Rechnung gemacht werden. Neben Name und Anschrift des Leistungserbringers müssen hier das Ausstellungsdatum, Angaben zu Art und Menge der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen sowie der Entgeltbetrag mit dem enthaltenen Steuersatz vermerkt sein.

Zudem muss die Quittung mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen sein. Der Gebrauch von Quittungen ist mittlerweile selten geworden, da für den Nachweis für Zahlungen meist ein Kontoauszug ausreicht – dennoch hat der Kunde immer einen Anspruch auf einen Zahlungsbeleg in Form einer Quittung.

Rechnung

Bei einer Rechnung informiert ein Unternehmen über ein fälliges Entgelt, das kann ein anderes Unternehmen oder auch eine Privatperson sein. Eine Rechnung kann dabei sowohl in elektronischer Form als auch in Papierform erstellt und übermittelt werden. Rechnungen gelten dabei nicht als Zahlungsbeleg, sondern dienen der Aufstellung von Entgelten von gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

Die Pflichtangaben auf einer Rechnung sind ähnlich denen der Quittung, zusätzlich muss eine eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer sowie die Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers ersichtlich sein.

Eine Sonderrolle haben allerdings Rechnungen mit einem Kleinstbetrag, welche eine weniger ausführliche Variante der Rechnung ist und nur bei Gesamtbeträgen von bis zu 250 EUR verwendet werden darf. Für Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro gelten weitere vereinfachte Bestimmungen, deshalb reicht hier auch die Ausstellung einer Quittung aus.

Die größten Unterschiede

Eine Quittung bestätigt den Empfang einer Leistung, während eine Rechnung über ein fälliges Entgelt informiert. Die beiden Belegarten lassen sich somit eindeutig voneinander abgrenzen. Während Quittungen immer weniger zum Einsatz kommen, werden Rechnungen mittlerweile hauptsächlich elektronisch erstellt und übermittelt. Aber auch die klassischen Rechnungsblöcke kommen gerade im Handwerk immer noch zum Einsatz.

Eine Rechnung unterliegt keiner Formpflicht, sofern sie nicht steuerlich anerkannt werden muss; eine Unterschrift ist nicht mehr erforderlich und mittlerweile auch nicht mehr üblich. Eine Quittung hingegen muss immer eine handschriftliche Unterschrift haben, ansonsten ist diese ungültig. Es lässt sich nur mit einer Quittung nachweisen, dass eine Leistung auch wirklich erbracht wurde.

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