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Waffenbesitz: Das ist in Deutschland erlaubt

Hierbei gibt es ein grundsätzliches Mindestalter von 18 Jahren, Sportschützen müssen 21 Jahre alt sein. Je nach Art und Bedarf ist der Umgang mit einer Waffe und mit deren Munition verboten und benötigt gerade bei Schusswaffen eine Erlaubnis.

Wer ist berechtigt, eine Waffe zu besitzen?

Solch eine Erlaubnis, um eine Waffe zu erwerben und zu besitzen, ist immer mit einer behördlichen Waffenbesitzkarte verbunden, hierfür muss die Sachkunde, Zuverlässigkeit, ein besonderes Bedürfnis sowie die körperliche Eignung nachgewiesen werden. Ein solches Bedürfnis liegt zum Beispiel bei Sportschützen, Jägern, Waffensammlern oder Bewachungspersonal vor, sodass freie Waffen nicht einfach für jeden zugänglich sind. Freie Waffen zur Selbstverteidigung bekommen Sie zum Beispiel hier: https://demmer-shop.de/

Wer hat die Berechtigung, eine Waffe bei sich zu tragen?

Um eine Schusswaffe mit sich führen zu dürfen, ist ein befristeter Waffenschein nötigt. Diesen darf man nicht mit der Waffenbesitzkarte verwechseln. Solch ein Waffenschein wird für bestimmte Berufsgruppen wie Förster, Polizisten oder Personenschützer ausgestellt. Auch ein Sportschütze benötigt eine Waffenbesitzkarte. Damit der Sportschütze sein Bedürfnis für den Waffenbesitz belegen kann, benötigt er von seinem Schützenverein ein Befürwortungsschreiben. Der Inhaber einer solchen Karte ist berechtigt, seine Waffe zu Hause sicher aufzubewahren und sie zum Schießstand zu transportieren, um sie dort auch zu benutzen.

Allerdings darf er sie niemals zur Selbstverteidigung oder für andere Zwecke außerhalb des Vereinsgeländes benutzen, denn hierfür benötigt er dann einen Waffenschein. Wenn ein Sportschütze zudem mehr als zwei mehr schussige Kurzwaffen sowie mehr als drei halb automatische Langwaffen besitzt, muss er bei jeder weiteren Waffe nachweisen können, dass er sie für einen Wettkampf oder eine weitere Sportdisziplin benötigt. Da es durchaus mehrere Disziplinen gibt, kann es durchaus auch vorkommen, dass ein Sportschütze mehrere Waffen benötigt.

Wie viel Munition ist üblich und wie muss sie gelagert werden?

Dass man durchaus mehr Munition lagert, ist nicht unüblich. Die kleinste Verpackungseinheit sind hierbei 50 Stück. Wichtig ist allerdings, dass man die Waffen und die Munition getrennt zueinander lagert. Die Waffen sollte man hierbei in einem Tresor verwahren und die Munition sicher in einem verschlossenen Behälter. Auch hierfür gibt es spezielle Regelungen, der Tresor muss dabei nicht nur fest am Boden verschraubt sein, sondern auch mindestens 200 Kilo schwer sein. Den Zugang zum Tresor dürfen nur bestimmte Berechtigte haben.

Konsequenzen bei nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung

Kann eine fehlerhafte Aufbewahrung nachgewiesen werden, droht dem Schützen der Entzug der Waffe sowie auch der Widerruf der Waffenerlaubnis. Ebenso ist dies kein Kavaliersdelikt und dem Waffenbesitzer droht ein Strafverfahren. Hierbei können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden, bei größeren Delikten sogar eine Freiheitsstrafe.

 

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